Viele nehmen an, dass Ziviltechniker/-innen (ZT) vor allem Gutachten, Pläne, und dergleichen anbieten und erstellen. Das tun andere Wirtschaftstreibende, wie Technische Büros, jedoch auch.
Was Ziviltechniker/-innen bieten, geht über die fachliche Ebene hinaus:
„Ziviltechniker/-innen sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gemäß §292 der Zivilprozessordnung (…) .
Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten Urkunden werden von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.“
§3 Abs.3 Ziviltechnikergesetz
Somit tragen Ziviltechniker/-innen eine hohe Verantwortung, weshalb sie zusätzlichen Regelungen unterworfen sind:
- Ziviltechniker/-innen haben die ihnen verliehene Befugnis unter Beachtung der einschlägigen Gesetze gewissenhaft auszuüben.
- Ihnen ist jede Tätigkeit untersagt, welche mit der Ehre und Würde des Standes nicht vereinbar ist.
- Sie haben sich innerhalb und außerhalb ihres Berufs der Achtung und dem Vertrauen der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Stand als würdig zu erweisen.
- Oberstes Gebot für Ziviltechniker/-innen ist die Objektivität.
- Treuhändige Übertragung und Ausübung von Gesellschaftsrechten ist ihnen untersagt.
- Aufträge, welche mit den Berufspflichten nicht vereinbar sind, sind abzulehnen.
- Ziviltechniker/-innen sind im Rahmen ihrer Befugnis zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt, sodass Kontrolle und Ausführung strikt getrennt sind.
Ziviltechniker/-innen bieten Sicherheit und Vertrauen durch Objektivität und hohes Niveau.